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"Was immer Sie tun können oder träumen es zu können, fangen Sie damit an!"

Johann Wolfgang von Goethe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere Bedingungen.

Die allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung, die besonderen Bedingungen enthalten spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten. Die besonderen Bedingungen sin dals Ergänzung zu den allgemeinen Bedingungen zu sehen.

Teil A – (allgemeine Bedingungen)

  1. Gegenstand des Vertrages

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Webfindling UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

(2) Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Vertrieb und Organisation, nachfolgend allgemein “Werbeauftrag”/ “Werbevertrag”, bzw. “Vertrag” genannt.  Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Verträgen, deren Anlagen und etwaigen Angeboten und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

  1. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch den Kunden mit der Agentur zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

(2) Soweit andere Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Endkunde der Werbeagentur Kunde werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Agentur ist berechtigt, von den anderen Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

  1. Vertragsbestandteile, Änderung des Vertrags

(1) Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Vertrag und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der Besprechung übergeben wird.  Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Werktagen widerspricht.

(2) Jede Änderung und/ oder Ergänzung der wesentlichen Vertragsbedingungen und/ oder seiner wesentlichen Bestandteile bedarf der Schriftform. Einzelheiten zur Auftragsausführung oder Übermittlung des Materials für die Werbemaßnahme können in anderer Form übermittelt warden.

(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, die Veranstaltung bzw. das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

  1. Werbematerialien

(1) Ein Werbematerial im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild und/oder Text und/ oder aus Tonfolgen und/ oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunden genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z.B. Link).

(2) Werbematerialien, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung kenntlich gemacht.

  1. Preise und Vergütung                                 

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(2) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden von mehr als 28 Tagen kann die Agentur die weitere Ausführung ihrer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einstellen.

(2) Gegenüber Unternehmen bleibt bei fortlaufenden Aufträgen eine Preisänderung vorbehalten. Für vom Kunden bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Agentur mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbematerials angekündigt werden.

(3) Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

(4) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(5) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

  1. Optionale Leistungen

(1)          Soweit die Agentur sonstige Dienstleistungsaufträge übernimmt, die nicht Gegenstand des Vertrages sind, schuldet die Agentur das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten der durch die Agentur zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

(2)         Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden optionale Leistungen in Abhängigkeit vom angefallenen Aufwand vergütet.

  1. Zahlungsverzug und Vorauszahlung

(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Agentur kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Ausführung Vorauszahlung verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen die Agentur, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbematerialien ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  1. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird der Agentur im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Agentur entsprechende Werbematerialien (Definition siehe 4.), rechtzeitig vor Beginn des Werbeprojekts oder vor Schaltungsbeginn einer Werbeanzeige an die Agentur anzuliefern. Nähere Ausführungen, insbesondere genaue Fristen hierfür, können individuell vertraglich festgelegt werden.

(3) Der Kunde hat die Abrechnung nach der Übermittlung durch die Agentur unverzüglich und soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu prüfen und, wenn sich ein Fehler zeigt, dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Rechnung einschließlich der Preise und Verwendung des Budgets als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Sofern es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war, muss die Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dessen Entdeckung erfolgen.

(4) Die Pflicht der Agentur zur Aufbewahrung der Werbematerialien endet drei Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung. Die Frist zur Aufbewahrung kann von der Agentur verändert werden, der Kunde ist hierüber von der Agentur jedoch per Post oder per E-Mail zu infomieren. Der Kunde kann der Agentur auch ausdrücklich vor Ablauf der 3 Jahre mitteilen, dass die verwendeten Werbematerialien nach Ende des Gebrauchs gelöscht werden sollen.

(5) Kosten der Agentur für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Werbematerialien hat der Kunde zu tragen.

(6) Stellt der Kunde die Werbematerialien nicht rechtzeitig oder zum genau festgelegten Zeitpunkt zur Verfügung und wird so der für die entsprechende Werbemaßnahme geplante Termin nicht eingehalten, so entstehen aus der vom Kunden verschuldeten verspäteten Durchführung der Werbemaßnahme keine Ansprüche des Kunden gegenüber der Agentur und der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt bestehen.

(7) Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Werbeauftrag Auftragsvergaben an andere Dienstleister nur im ausdrücklichen Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

  1. Nutzungsrechte des Kunden

(1) Die Agentur behält sich alle Urheberrechte an den von ihr erstellten Konzepten, Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor.

(2) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die einfachen Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist. Dies schließt ein Bearbeitungsrecht mit ein.

(3) Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

  • Außerhalb des im Vertrag genannten Gebietes (räumliche Ausdehnung) und/ oder
  • nach Beendigung des Vertrages (zeitliche Ausdehnung) und/ oder
  • in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form (inhaltliche Ausdehnung) und/ oder
  • durch Einsatz in anderen Werbeträgern,

kann die Agentur hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen.

  1. Ablehnungsbefugnis

(1) Die Agentur behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für die Agentur wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(2) Insbesondere kann die Agentur ein bereits veröffentlichtes Werbematerial zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbematerials selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

  1. Rechtegewährleistung des Kunden

(1) Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Erstellung und Schaltung des Werbematerials erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt die Agentur im Rahmen des Werbevertrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch die Leistungserbringung des Werbevertrags entstehen können. Ferner wird die Agentur von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung vom Kunden freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Kunde überträgt der Agentur sämtliche für die Nutzung der Werbung in Medien aller Arten, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online- und Print-Medien.

  1. Gewährleistung und Haftung der Agentur

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projekt- und Werbemaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze sowie Jugendschutzgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung zufällig bekannt werden. Die Agentur ist jedoch nicht verpflichtet die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei. Eine umfassende Freistellung gegenüber Dritten erfolgt auch, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

(2) Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

(3) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

(4) Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, d.h. der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

(5) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(6) Als Dienstleister haftet die Agentur nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen der Agentur oder anderer Dritter entstehen. Die Agentur haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung hätte verhindern können.

(6) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.

  1. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die die Agentur nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Kunden zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur bestehen.

  1. Leistungen Dritter

(1) Die Webfindling UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, bei Erbringung seiner Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.

(2) Von der Agentur eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen. In Einzelfällen kann von dieser Regelung durch die Agentur nach Rücksprache mit dem Kunden und dem Dritten abgesehen werden.

  1. Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen

Der Kunde trägt Sorge dafür, dass während einer von der Agentur organisierten Werbeveranstaltung für den Kunden Foto- und Videoaufnahmen sowie jede Art von Aufzeichnungen auf Bild- und Tonträgern zu gewerblichen Zwecken unterbleiben, es sei denn, dies wurde von der Agentur ausdrücklich schriftlich genehmigt.

  1. Gema-Anmeldung, Künstlersozialabgabe

Die Agentur verpflichtet sich, alle Musikveranstaltungen bei der Gema anzumelden und die entsprechenden Gebühren abzuführen. Die Gema-Gebühren werden vom Kunden getragen und zu diesem Zweck in die Kostenaufstellung aufgenommen, die Vertragsbestandteil ist.

Der Kunde trägt die von der Agentur abzuführende Künstlersozialabgabe.

  1. Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

(3) Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

  1. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit kann individualvertraglich festgelegt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(2) Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für die Agentur insbesondere dann vor, wenn

  • der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt,
  • der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist,
  • die Agentur wegen angeblicher Rechtsverlet-zungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird und/oder
  • der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.

(3)         Im Fall der Kündigung ist ein offener Saldo zugunsten der Agentur vom Kunden auszugleichen. Besteht ein Saldo zugunsten des Kunden, ist die Agentur verpflichtet, den zu viel gezahlten Betrag zurückzuzahlen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrags zu leisten. Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die Leistungserbringungspflichten der Agentur.

  1. Konventionalstrafe

Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages, hat er der Agentur eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Einzelauftrags- bzw. Jahresnettovergütung zu zahlen. Die Agentur kann von der Geltendmachung des Anspruchs im Einzelfall absehen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wird damit nicht ausgeschlossen.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsanwendung

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Agentur. Soweit Ansprüche der Agentur nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

(3) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Agentur vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Änderung der AGB

Die Agentur behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Sollte die Agentur über eine gültige Kontaktadresse verfügen, werden die geänderten Bedingungen den Auftraggebern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der oben genannten Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.

  1. weitere Regelungen

(1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(3) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

(4) Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

Teil B – (besondere Bedingungen)

I generelle Online-Werbung

  1. Werbeauftrag

(1) “Werbeauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung von Werbematerial/ien in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten neben dem Vertrag und dessen einbezogene Inhalte, ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

 

  1. Chiffrewerbung

(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht.

(2) Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen. Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet.

 

  1. Gewährleistung der Agentur

(1) Die Agentur gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbematerials. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbematerials liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbematerials hat der Kunde Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbematerials beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Kunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Kunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

 

  1. Informationspflichten der Agentur

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es der Agentur, innerhalb von 10 Werktagen nach Beendigung eines einmaligen Auftrags folgende Informationen für den Kunden zum Abruf bereitzuhalten:

  • die Zahl der Zugriffe auf das Werbematerial
  • Mitteilung über technische Übertragungs- oder Wiedergabeprobleme, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreiten.

(2) Ein fortlaufender Werbeauftrag wird mit einem monatlichem Report durch die Agentur ausgewertet. Zwischendurch vom Kunden benötigte Auswertungen können auf Auftrag des Kunden und auf dessen extra zu tragenden Kosten angefertigt werden.

 

 

  1. Suchmaschinenoptimierung
  2. Beratung für Onpage-Maßnahmen

(1)          Im Rahmen der Onpage-Optimierung wird die Agentur dem Kunden nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalt der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen usw. beraten und Empfehlungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird die Agentur dem Kunden auch im Hinblick auf Webanalysetools (z.B. Google Analytics), Social Media und andere Website-nahe Themen beraten.

(2)         Die Beratung erfolgt nach Ermessen der Agentur per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen (Workshops).

(3)         Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Umsetzung der Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte Modifikation des Quelltexts der Website, selbst verantwortlich.

(4)         Für den Fall von Veränderungen eines SEO-relevanten Parameters, einer wesentlichen Änderung von Suchmaschinen-Algorithmen, Problemen im Rahmen des Google Webmaster Tools oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung wird die Agentur dem Kunden innerhalb der Laufzeit des Vertrags kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten, Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und den Kunden bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen.

 

  1. sonstige Pflichten des Kunden

(1)          Der Kunde wird der Agentur bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Websites und mögliche Suchbegriffe liefern. Für die Auswahl der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von der Agentur vorgeschlagenen Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde den von der Agentur vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben. Die Keywords werden in dem Anhang zum SEO-Vertrag festgehalten und können schriftlich angepasst werden im Laufe der Vertragslaufzeit.

(2)         Soweit der Kunde der Agentur mit der Umsetzung von Maßnahmen der Onpage-Optimierung beauftragt, hat der Kunde vor Beginn der Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.

 

  1. Gewährleistung der Agentur

 (1)         Die Agentur wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Ansprüche des Kunden gegen die Agentur wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen verjähren sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände.

(2)         Die Agentur bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch die Agentur darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen der Agentur in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.

 

 

III. Domain- und Hostingleistungen

  1. Domainverfügbarkeit und Haftung der Agentur bei Domainregistrierung

(1) Eine von der Agentur zu beantragende Domain ist erst mit schriftlicher Bestätigung der DENIC oder einer anderen Registrierungsstelle verfügbar. Die Agentur haftet deshalb weder für die Verfügbarkeit der beabsichtigten Domain, noch für deren tatsächliche oder rechtliche Unbedenklichkeit.

(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Registrierung bzw. Konnektierung der Domain und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzwidrige Zwecke verfolgt werden. Er stellt die Agentur insoweit aus allen Ansprüchen Dritter sowie den Kosten einer Rechtsverteidigung frei.

 

  1. Domainregistrierung

(1) Die Agentur führt eine beauftragte Anmeldung und Registrierung von Domains im Namen und Auftrag des Kunden durch und lässt diesen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter als Domain-Inhaber (admin-c) der jeweiligen Domain eintragen, soweit nichts anderes vereinbart ist. (2) Will der Kunde, dass seine Domain nach Vertragsende von einem anderen Nutzer oder Provider übernommen wird, ist er zur rechtzeitigen Abgabe der erforderlichen Erklärungen verpflichtet.

 

  1. Nichtzahlung

Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtzahlung fälliger Domain- und Hostinggebühren durch den Kunden Nachteile im Hinblick auf seine Inhaberschaft an der Domain bis hin zum Verlust der Domain mit sich bringen kann. Für solche Nachteile bei Nichtzahlung durch den Kunden kann die Agentur nicht verantwortlich gemacht werden.

 

  1. Datensicherung

(1) Die Agentur ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherten Daten verantwortlich.

(2) Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Agentur zu übermitteln.

 

  1. Datensicherheit

Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen können oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb insoweit für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.

 

  1. Haftung der Agentur

(1) Die Agentur haftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist.

(2) Für Störungen innerhalb des Internets haftet die Agentur ebenso wenig, wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die von der Agentur nicht zu vertreten sind.

(3) Die Agentur behält sich vor, Inhalte oder Programme des Kunden, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.

 

  1. Kostenerstattung

(1) Der Kunde erstattet der Agentur zusätzlich zur vereinbarten Vergütung sämtliche im Rahmen zur Erbringung der Vertragsleistung anfallenden Gebühren und für den Kunden zu verauslagenden Kosten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Kunde hat der Agentur auch solche Kosten zu erstatten, die dieser wegen etwaiger Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen.

 

 

  1. Google AdWords
  2. Gewährleistung der Agentur

(1) Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung im Hinblick auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige und den Preis pro Klick. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren.

(2) Die Agentur erstellt die Werbekampagne nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden. Die Agentur kann nicht garantieren, dass die gewählten Keywords dazu führen, dass die Kundenseite in den Suchmaschinen immer in den ersten Treffern angezeigt wird. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird.

 

  1. budgetbedingter Anzeigenausfall

Der Kunde kann gegenüber der Agentur keine Ansprüche geltend machen, wenn mangels bei Google AdWords hinterlegtem Werbebudget keine Anzeigen ausgeliefert werden können